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EU-Verordnung 1169/2011
"Lebensmittel - Informationsverordnung (LMIV)"

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) regelt in der Europäischen Union (EU) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie wurde am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen, gilt ab 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU und löst zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Verordnungen wie z.B. in Deutschland die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ab.

Die LMIV gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen. Sie gilt insbesondere für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind. Diese Verordnung gilt auch für durch Verkehrsunternehmen erbrachte Verpflegungsdienstleistungen (Catering), wenn der Abfahrtsort innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten liegt.

LMIV                                                 Fibel der Allergene

Die 14 deklarationspflichtigen Hauptallergene
1.Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus herstellte Erzeugnisse (A)
2.Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (B)
3.Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse (C)
4.Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse (D)
5.Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse (E)
6.Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse (F)
7.Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) (G)
8.Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse,
Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse (H)
9.Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse (L)
10.Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse (M)
11.Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse (N)
12.Schwefeldioxid und Sulfite (O)
13.Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse (P)
14.Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (R)
Zusatzinformationen
Kann Spuren von Gluten, Milcherzeugnissen, Soja, Sellerie und Fisch enthalten (W)
Kann Spuren von Soja und Fisch enthalten (X)

Die deklarationspflichtigen Zusatzstoffe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
1mit Farbstoff
2mit Konservierungsstoff oder konserviert
3mit Antioxidationsmittel
4mit Geschmacksverstärker
5geschwefelt
6geschwärzt
7gewachst
8mit Phosphat
9mit Süßungsmittel/n
10koffeinhaltig
11chininhaltig
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